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Was ändert sich für Kassenpatienten ab 2027?

Warum wir unser Behandlungsangebot verändern müssen

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Bedingungen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten deutlich.

Die Politik hat beschlossen, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Dadurch werden ärztliche Leistungen wieder stärker begrenzt und teilweise nicht vollständig bezahlt.

Für unsere Praxis hat das erhebliche Folgen: Wir können künftig etwa ein Drittel weniger Kassenpatienten behandeln als bisher.

Diese Veränderungen sind politisch gewollt und nicht der Wunsch unserer Praxis. Wir hätten unser bisheriges Behandlungsangebot gerne beibehalten.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Viele unserer Patienten kennen uns seit vielen Jahren. Wir haben immer versucht, eine möglichst intensive und unkomplizierte orthopädische Betreuung anzubieten.

Dazu gehörten kurzfristige Termine, häufige Kontrolltermine, mehrere Vorstellungen innerhalb eines Quartals, wiederholte Spritzen und Infiltrationen sowie weitere zusätzliche Behandlungen.

Manche Patienten kamen bei anhaltenden Beschwerden mehrfach innerhalb weniger Wochen zu uns. Auch zusätzliche Behandlungen haben wir häufig ermöglicht, obwohl diese nicht jedes Mal zusätzlich von der Krankenkasse bezahlt wurden.

Dieses umfangreiche Angebot können wir ab 2027 leider nicht mehr in der bisherigen Form fortführen.

Häufige Kontrolltermine

Nicht jede orthopädische Erkrankung muss innerhalb kurzer Zeit immer wieder ärztlich kontrolliert werden.

Bisher haben wir solche zusätzlichen Kontrollen häufig trotzdem ermöglicht. Künftig müssen wir stärker darauf achten, wann eine erneute ärztliche Vorstellung wirklich notwendig ist.

Das bedeutet: Kontrollabstände können länger werden und mehrere zusätzliche Vorstellungen innerhalb eines Quartals werden nicht mehr in der bisherigen Häufigkeit möglich sein.

Wenn eine erneute Untersuchung medizinisch notwendig ist, werden wir diese selbstverständlich durchführen.

Spritzen und Infiltrationen

Spritzen können bei vielen orthopädischen Beschwerden sinnvoll sein und Schmerzen häufig schnell lindern. Sie sind aber nicht immer die einzige mögliche Behandlung.

Je nach Erkrankung kommen beispielsweise auch Medikamente, Physiotherapie, Eigenübungen oder andere Behandlungen infrage.

In der Vergangenheit haben wir Spritzen und Infiltrationen häufig auch wiederholt im Rahmen unserer normalen Sprechstunde durchgeführt.

Auch das wird künftig nicht mehr in der bisher gewohnten Häufigkeit möglich sein.

Ist eine zusätzliche Behandlung medizinisch sinnvoll, aber für eine ausreichende Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht notwendig, kann sie auf Wunsch als Privatleistung angeboten werden.

Bevor Kosten entstehen, besprechen wir mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten und informieren Sie über den Preis. Sie entscheiden selbst, ob Sie die zusätzliche Behandlung wünschen.

Kurzfristige zusätzliche Termine

Auch kurzfristige Termine können wir Kassenpatienten künftig nicht mehr in demselben Umfang zusätzlich anbieten wie bisher.

Für Patienten, die unabhängig von der regulären Kassenversorgung eine zusätzliche oder kurzfristige privatärztliche Behandlung wünschen, bieten wir deshalb eine gesonderte Privatsprechstunde an.

Diese können auch gesetzlich versicherte Patienten aus eigenem Entschluss nutzen. Die Kosten werden vor der Behandlung besprochen und anschließend nach GOÄ berechnet.

Muss ich jetzt für meine Behandlung bezahlen?

Nein.

Medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden weiterhin durchgeführt.

Neu ist jedoch, dass wir stärker unterscheiden müssen zwischen dem, was für eine ausreichende Behandlung notwendig ist, und zusätzlichen Behandlungen oder besonders häufigen Arztkontakten.

Das kann bedeuten, dass eine zusätzliche Spritze, eine weitere kurzfristige Kontrolle oder eine andere gewünschte Zusatzbehandlung künftig nicht mehr selbstverständlich im Rahmen der Kassenbehandlung angeboten werden kann.

In bestimmten Fällen können wir Ihnen eine solche zusätzliche Behandlung als Privatleistung anbieten.

Es gibt bei uns keine überraschenden Rechnungen. Bevor eine Privatleistung durchgeführt wird, erfahren Sie, welche Behandlung geplant ist und welche Kosten entstehen.

Warum ist diese Veränderung notwendig?

Wir wissen, dass diese Umstellung für viele unserer Patienten ungewohnt sein wird.

Gerade langjährige Patienten sind es gewohnt, dass wir sehr viele Termine und zusätzliche Behandlungen unkompliziert ermöglicht haben. Deshalb möchten wir frühzeitig und offen darüber informieren, dass dies ab 2027 nicht mehr in gleichem Umfang möglich sein wird.

Wir haben uns diese Veränderung nicht ausgesucht.

Die Politik hat entschieden, die finanziellen Mittel für die ambulante Behandlung stärker zu begrenzen. Wenn uns für die Behandlung von Kassenpatienten weniger Geld zur Verfügung steht, können wir nicht dauerhaft die gleiche Zahl an Patienten mit dem gleichen Umfang an zusätzlichen Terminen und Behandlungen versorgen.

Unser Ziel ist deshalb, die Praxis so zu organisieren, dass wir Ihnen auch in Zukunft eine gute orthopädische Versorgung anbieten können.

Was können Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen wird oder ob für Sie Kosten entstehen, fragen Sie uns bitte vor der Behandlung.

Wir erklären Ihnen gerne, welche Möglichkeiten bestehen.

Bei zusätzlichen Privatleistungen entscheiden immer Sie selbst, ob Sie diese in Anspruch nehmen möchten.

Ihr Praxisteam
Dr. Nicolai Rutkowski
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie